Truppmann Teil 2

Die Feuerwehrangehörigen sollen in den ersten beiden Dienstjahren ihre Kenntnisse und Fertigkeiten festigen. Hierbei soll das, was in der Grundausbildung gelernt wurde, vertieft werden. Des Weiteren wird Wert auf spezielle standortbezogene Kenntnisse, Eigenheiten und Besonderheiten der eigenen Feuerwehr und Ortskenntnisse bei besonders gefährdeten Objekten in der Gemeinde gelegt. Innerhalb dieser zwei Jahre sollte zudem auch die Sprechfunk- und Atemschutzausbildung absolviert und das Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Nach Absolvierung dieses sogenannten Zwei-Jahres-Programms (2x40 Stunden Übung und Einsatz) ist die Voraussetzung für die Anmeldung zum Truppführer- oder zum Maschinistenlehrgang geschaffen.

Voraussetzungen

- erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)


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