Truppmann Teil 1 (F1-I)

Jeder Feuerwehrangehörige muss die Grundausbildung, den sogenannten Truppmann Teil 1 absolvieren. Der 70-stündige Lehrgang umfasst neben theoretischen Kenntnissen wie Rechtsgrundlagen auch diverse praktische Übungen. Den Feuerwehranwärtern werden u.a. das fachgerechte Kuppeln der Saugschläuche, das Aufstellen und verwenden der 14 Meter langen Schiebleiter sowie die Verwendung der hydraulischen Rettungsgeräte beigebracht. Ebenso gehört ein erweiterter Erste-Hilfe-Kurs und zahlreiche Übungen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in den taktischen Einheiten Gruppe und Staffel zur Ausbildung.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und einer entsprechenden Probezeit werden die Feuerwehranwärter zur/zum "Feuerwehrfrau/-mann" ernannt und befördert.

Voraussetzungen

Gemäß Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die:

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
  • den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
  • geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
  • nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
  • keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit
    Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
  • nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden

Ausbildung im Landkreis Tuttlingen

Im Landkreis Tuttlingen findet der Truppmann Teil 1 bei den Stützpunktfeuerwehren (Tuttlingen, Spaichingen, Trossingen, Gosheim, Immendingen/Geisingen, Mühlheim a.D./Fridingen) statt. Jährlich werden mehrere Lehrgänge angeboten, um möglichst viele neue Feuerwehrkameradinnen und -kameraden auszubilden.

 

Seit einigen Jahren wird auch ein Kompaktlehrgang angeboten, in dem die beiden bislang eigenständigen Lehrgänge "Truppmann Teil 1" und "Sprechfunker" zusammengefasst sind. Der Lehrgang dauert dann ca. 80 Stunden und wird um die Lehrgangsinhalte des Sprechfunkerlehrgangs erweitert.

Weiter zum Lehrgang Sprechfunker.